Satzung zur Nutzung des Beuerbacher Erholungssees

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI 2005 I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBI S. 218) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünstetten folgende Änderung der Satzung der Gemeinde Hünstetten zur Nutzung des „Beuerbacher Erholungssees“:

§1

Gegenstand und Geltungsbereich

Mit dieser Satzung wird die Nutzung des "Beuerbacher Erholungssees" und Feuchtbiotops in der Gemarkung Beuerbach geregelt.

§2

Erlaubnis

  1. Es ist erlaubt, den Erholungssee und das Feuchtbiotop im Ortsteil Beuerbach zum Zwecke der Erholung mit Ausnahme der in §3 genannten Verbote zu nutzen.
  2. Darüber hinaus ist in einem festgelegten Bereich die fischereirechtliche Nutzung nach vorheriger vertraglicher Regelung mit der Gemeinde Hünstetten gestattet. Dieser Bereich umfasst den gesamten Uferbereich einschließlich der dazugehörigen Wasserfläche mit Ausnahme eines festgelegten Schongebietes und ist in dem beigefügten Lageplan rot gekennzeichnet.

§3

Verbote

An allen Stellen ist verboten:

  1. Das Baden und Schwimmen im See.
  2. Das Befahren des Sees mit jeder Art von Wasserfahrzeugen, auch Surfbrettern, Luftmatratzen, Schlauchbooten, Modellbooten mit Verbrennungsmotor und ähnlichem.
  3. Das Reiten im Bereich der Seeanlage außerhalb der Wegefläche sowie des nördlichen Weges und der Staumauer.
  4. Das Befahren der Wege im Seebereich mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.
  5. Das freie Laufenlassen von Hunden und anderen Tieren im Seebereich. Hunde sind an der Leine zu führen.
  6. Das Grillen und Zelten im Seebereich.
  7. Die widerrechtliche Entnahme von Pflanzen und Tieren aus dem Feuchtbiotop.
  8. Das Betreten einer entstandenen Eisfläche.

§4

Haftungsausschluss

Die Gemeinde Hünstetten haftet weder für Personen- noch für Sachschäden der Benutzer.

§5

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. Entgegen §3 Ziffer 1 im See badet oder schwimmt,
  2. entgegen § 3 Ziffer 2 den See mit Wasserfahrzeugen, auch Surfbrettern, Luftmatratzen,
    Schlauchbooten, Modellbooten mit Verbrennungsmotoren und ähnlichem
    befährt,
  3. entgegen § 3 Ziffer 3 im Bereich der Seeanlage außerhalb der Wegefläche sowie des nörd-
    lichen Weges und der Staumauer reitet,
  4. entgegen § 3 Ziffer 4 die Wege im Seebereich mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor befährt.
    Ausgenommen sind Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.
  5. entgegen § 3 Ziffer 5 Hunde im Seebereich frei laufen lässt,
  6. entgegen § 3 Ziffer 6 im Seebereich zeltet und grillt,
  7. entgegen § 3 Ziffer 7 Pflanzen und Tiere aus dem Feuchtbiotop entnimmt.
  8. entgegen § 3 Ziffer 8 eine entstandene Eisfläche betrifft.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 10,00 € bis 500,00 € geahndet werden.

Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen Fassung findet Anwendung; zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36, Abs. 1, Ziffer 1 OWIG, ist der Gemeindevorstand.

§6

Inkrafttreten

 

 

Unsere Gewässerverordnung

Bitte bedenken Sie, dass das Angeln am See nur Vereinsmitgliedern oder Personen mit einem gültigen Erlaubnisschein gestattet ist!

Der Fischfang ist gestattet unter Beachtung der aktuellen Fassungen des:

  • Hessischen Fischereigesetzes (HiFischG)
  • Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische (Hessische Fischereiverordnung)

Besondere Bedindungen:

  • Die Benutzung einer Hebesenke oder eines Setzkeschers ist verboten.
  • Es ist ein auf "catch and release" - abzielendes Angeln verboten.
  • Alle gefangenen Fische sind in einem deutlich sichtbaren Behälter aufzubewahren.
  • Die Fischerei geschiet auf eigene Gefahr, der ASV Beuerbach übernimmt keine Haftung.

Fangbeschränkungen:

  • Pro Tag dürfen 3 Forellen, 2 Raubfische (Hecht, Zander, Aal, Barsch) und 1 Karpfen oder Schleie gefangen werden.
  • Weißfische (Rotaugen, Rotfedern und Brassen) sind unbeschränkt.
  • Alle anderen Fischarten sind schonend zurück zu setzen.